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|
EltVO BW |
Bezeichnung |
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über elektrische Betriebsräume
vom 28. Oktober 1975 |
Kerninhalte |
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von elektrischen Betriebsräumen mit folgenden elektrischen Anlagen:
-> Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV
-> ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
-> Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumen
in
-> Geschäftshäusern,
-> Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten,
> Büro und Verwaltungsgebäuden,
> Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs und Säuglingsheimen,
-> Schulen und Sportstätten,
-> Beherbergungsstätten, Gaststätten,
-> geschlossenen Großgaragen und
-> Wohngebäuden.
Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten. |
URL-Adresse |
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bw/eltvo_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/fpb/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=11&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ElekBetrVBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint |