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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Trink - und Abwasserverbands Eisenach-Erbstromtal in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 11. Dezember 2017

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt den Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (TAVEE), dem sich die Stadt Creuzburg angeschlossen hat, zur Deckung seiner Kosten Grundgebühren und Benutzungsgebühren für das Einleiten bzw. Abholen und Behandeln von

  • Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser),
  • Fäkalschlamm aus Grundstückskläreinrichtungen und
  • Abwasser aus abflusslosen Grube

zu erheben.

Sie regelt unter anderem Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze.

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