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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen auf Brandstellen (Ausgabe Mai 2000)

Link zum RechtstextDGUV Information 203-018

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf Arbeiten auf erkalteten Brandstellen mit Rauchgasniederschlägen zur Instandsetzung elektrischer Anlagen nach Brandeinwirkung (Instandsetzungsarbeiten). Die Instandsetzungsarbeiten beinhalten auch alle Tätigkeiten für die vorbereitenden, begleitenden und abschließenden Maßnahmen.

Sie soll Unternehmer bei der Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz unterstützen.

 

 

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