Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln vom 3. Dezember 1982 |
Link zum Rechtstext | StandZV |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass die in der Anlage in Teil I, 1. Abschnitt und in Teil II, 1. Abschnitt bezeichneten Fertigarzneimittel von der Pflicht zur Einzelzulassung nach § 21 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes freigestellt sind, soweit sie die für sie in Teil I, 2. Abschnitt, Teil II, 2. Abschnitt und Teil III der Anlage festgelegten Anforderungen erfüllen (Standardzulassungen). |
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