Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bremische Hafengebührenordnung vom 15. März 2006 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | In der bremischen Hafengebührenordnung werden die zu erhebenden Hafenabgaben festgelegt und neben allgemeinen Regelungen, die Hafenanlagen betreffen, einige Begriffsbestimmungen formuliert. Es sind folgende Gebühren zu verrichten, sofern keine Gebührenbefreiung vorliegt: Zudem muss in bestimmten Fällen ein Hafenlotsgeld (Beratungsgeld, Wartegeld; Auslagen) entrichtet werden. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 03. November 2021 |
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