Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 4 Next »

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von Gehörschutz (Ausgabe April 1998)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-194

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Gehörschützern; sie gilt für Unternehmen, soweit Versicherte unter Lärmgefährdung beschäftigt werden.

Hierzu gehören auch 

  • eine Beschäftigung außerhalb des Betriebes, 
  • die Beschäftigung auf Baustellen, 
  • die Beschäftigung im Bereich des Musik und Unterhaltungssektors, 
  • kurzzeitige oder gelegentliche Beschäftigung, 
  • der betrieblich bedingte Aufenthalt während Arbeitspausen.


Es wird empfohlen, diese Regel sinngemäß auch für den privaten Bereich anzuwenden, z.B. 

  • beim Einsatz von Hobbywerkzeugen, 
  • bei der Ausübung bestimmter Sportarten, z.B. Schießsport.

 

 

  • No labels