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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Richtlinien für die Überwachung der Emissionen |
Kerninhalte | Diese bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien über - die Eignungsprüfung von Mess- und Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen und die kontinuierliche Erfassung von Bezugs- bzw. Betriebsgrößen und zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe,
- den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von kontinuierlich arbeitenden Mess- und Auswerteeinrichtungen sowie
- die Auswertung von kontinuierlichen Emissionsmessungen
betreffen die kontinuierliche Überwachung der Emissionen und der für die Emissionsüberwachung wichtigen Parameter; sie schließen die Auswertung kontinuierlicher Emissionsmessungen und die Fernübertragung von emissionsrelevanten Daten ein. Sie behandeln - die Mindestanforderungen, die bei der Eignungsprüfung an Messeinrichtungen zur Ermittlung von Emissionen und Bezugsgrößen, an elektronische Auswerteeinrichtungen und Systeme zur Emissionsdatenfernübertragung zu stellen sind,
- die besonderen Anforderungen an Langzeitprobenahmesysteme,
- die für die Eignungsprüfung in Betracht kommenden Prüfinstitute,
- das Verfahren der Bekanntgabe geeigneter Messeinrichtungen,
- Hinweise für den Einbau, die Kalibrierung, die Funktionsprüfung, den Einsatz und die Wartung von Messeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen, elektronischen Auswerteeinrichtungen und Systemen zur Emissionsdatenfernübertragung sowie die Überprüfung von Verbrennungsbedingungen.
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