Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 2
Next »
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | EltVO BW |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von elektrischen Betriebsräumen mit folgenden elektrischen Anlagen: -> Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV -> ortsfeste Stromerzeugungsaggregate -> Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumen in -> Geschäftshäusern, -> Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten, > Büro und Verwaltungsgebäuden, > Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs und Säuglingsheimen, -> Schulen und Sportstätten, -> Beherbergungsstätten, Gaststätten, -> geschlossenen Großgaragen und -> Wohngebäuden. Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten. |