You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 3
Next »
/wiki/spaces/KUN/overview /wiki/spaces/KUN/pages/1780576
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April 2007 |
Kerninhalte | Für die Bereiche der 1. Landkreise, 2. kreisfreien Städte, 3. div. kreisangehörigen Städte wird jeweils ein Gutachterausschuss als Einrichtung des Landes gebildet. Die bestehenden Gutachterausschüsse sind aufgelöst, sobald der neue Gutachterausschuss gebildet ist. Der Gutachterausschuss führt die Bezeichnung/Link zum Rechtstext "Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich ... (Name der Gebietskörperschaft oder der Gebietskörperschaften)". Er führt das Landessiegel. |