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Link zum Rechtstext

Hessische VO zur Durchführung des BauGB

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April 2007

Kerninhalte

Für die Bereiche der
1. Landkreise,
2. kreisfreien Städte,
3. div. kreisangehörigen Städte
wird jeweils ein Gutachterausschuss als Einrichtung des Landes gebildet.

Die bestehenden Gutachterausschüsse sind aufgelöst, sobald der neue Gutachterausschuss gebildet ist.
Der Gutachterausschuss führt die Bezeichnung/Link zum Rechtstext "Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich ... (Name der Gebietskörperschaft oder der Gebietskörperschaften)". Er führt das Landessiegel.

 

 

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