Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung vom 27. Februar 1997 |
Link zum Rechtstext | FeuVO |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Feuerungsanlagen und Anlagen der Wärmeversorgung sowie für die Brennstofflagerung. Für Feuerungsanlagen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt sie nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserbereitung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. |
Tags | FeuV RP; FeuerV RP; FeuerVO RP; FeuerungsV RP; FeuerungsVO RP; FeuVerordnung RP; FV RP; FVO RP |
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