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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 21. Juni 2021

Link zum Rechtstext

Versammlungsstättenverordnung

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von

-> Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben,
-> Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächenund Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1 000 Besucher fassen,
-> Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind, und die jeweils insgesamt mehr als 5 000 Besucher fassen.

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