Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 21. Juni 2021 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von -> Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben, |
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