Link zum Rechtstext | Anlagenverordnung |
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Kerninhalte | Definition von Anforderungen an Anlagen in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Die VAwS unterscheidet dabei zwischen LAU- und HBV-Anlagen. LAU-Anlagen dienen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, während HBV-Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen. Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Gefährdungsstufe einer Anlage, die über die Mengen an gehandhabten Stoffen pro WGK (Wassergefährdungsklasse) ermittelt werden kann. Weiter schreibt die VAwS regelmäßige Prüfungen der Anlagen bzw. Anlagenteile durch Sachverständige nach dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz) vor. |