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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 21. März 2002

Link zum RechtstextProdGewStatG

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass im Produzierenden Gewerbe, das den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden, das Verarbeitende Gewerbe, die Energie- und Wasserversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung und die Beseitigung von Umweltverschmutzungen sowie das Baugewerbe umfasst, statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt werden und regelt die Einzelheiten der jeweiligen Erhebungen.

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