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Link zum Rechtstext

Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft vom 12. April 2007

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind.

Es gilt auch für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge sowohl mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an nach Landesrecht staatlich anerkannten Hochschulen als auch mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen.

 

 

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