Bezeichnung | Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebs Krefeld AöR in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2021 |
Rechtsebene | Krefeld |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Satzung regelt die Gebühren für der Abfallentsorgung der Stadt Krefeld durch den Kommunalbetrieb Krefeld AöR. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben. Die Gebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. Gebührenpflichtig für die zu entrichtenden Gebühren sind die Eigentümer der an die städtische Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke. Mehrere Miteigentümer sind Gesamtschuldner. |
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Bezeichnung | Stadt Krefeld |
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