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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über Kosten nach dem Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein |
Link zum Rechtstext | UIG-SH-KostenVO |
Kerninhalte | Für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem beigefügten Kostentarif; er ist Bestandteil dieser Verordnung. |