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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | ASiMPV |
Kerninhalte | Diese Verordnung definiert die Zuständigkeiten (im Wesentlichen der Gewerbeaufsichtsämter) für den Vollzug folgender Rechtsgebiete: - Arbeitsschutzrecht
- Sprengstoffrecht
- Recht der Anlagensicherheit
- Recht der Produktsicherheit
- Recht der aktiven Medizinprodukte und der energetisch betriebenen In-Vitro-Diagnostika einschließlich der Laborgeräte und Software
- Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen sowie darauf beruhender Verordnungen
- Chemikalienrecht
- arbeitsmedizinische Vorschriften
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