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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 2. März 2007 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. |