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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (Stand: Januar 2009)

Link zum RechtstextEltBauVO
Zusatzinformationen

Bauministerkonferenz

Technische Baubestimmungen

Kerninhalte

Diese Verordnung normiert die Anforderungen an elektrische Betriebsräume.

Sie gilt für die Aufstellung von
-> Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV,
-> ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und
-> zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
-> Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung
in Gebäuden.

Die Verordnung gilt NICHT für
-> elektrische Betriebsgebäude (ausschließlich zu diesem Zweck genutzte freistehende Gebäude) oder
-> durch Brandwände abgetrennte Gebäudeteile
-> zentrale Anlagen mit einer Gesamtkapazität von nicht mehr als 2 kWh, für die nur verschlossene Batterien verwendet werden
-> Energiespeichersysteme mit einer Batteriekapazität von insgesamt nicht mehr als 20 kWh für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 09. September 2022



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