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Link zum Rechtstext

Indirekteinleiterverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Einleiten von Grundwasser und Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 18. Juni 2012

Kerninhalte

Die Neufassung der Indirekteinleiterverordnung trat am 28. Juni 2012 in Kraft. Sie regelt im Wesentlichen die Anzeigepflicht für die Indirekteinleitung soweit das Wasserhaushaltsgesetz nicht eine Genehmigung erfordert oder anderweitige behördliche Zulassungen erforderlich sind. Im Vergleich zur vorherigen Version fallen jedoch keine neuen Anlagen unter die Anzeigepflicht.

 

 

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