Link zum Rechtstext | Bioabfallverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung, die für Entsorgungsträger, Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen oder Gemischen, Bioabfallbehandler, Gemischhersteller und Flächenbewirtschafter gilt, regelt die Anforderungen an unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische, die zur Verwertung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht oder zum Zweck der Aufbringung abgegeben werden sowie die Behandlung und Untersuchung solcher Bioabfälle und Gemische. |
Tags | BioAbfVO; BioabfallV; BioabfallVO; BioAbfallVO; BioAbfallV; BioabfV; BioabfVO |