Link zum Rechtstext | Abwasserabgabengesetz |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bremisches Abwasserabgabengesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1989 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz legt für Bremen fest, dass die Abwasserschädlichkeit insoweit außer Ansatz bleibt, als sie nach dem geschätzten Wirkungsgrad der zur Nachklärung errichteten und betriebenen Einrichtungen vermindert wird. Es regelt die Abgabepflicht des Einleiters und die Abgabefreiheit von Niederschlagswasser. |
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