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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Kerninhalte

Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung. Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen gilt die TRGS 517.

URL-Adresse

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-519.pdf?__blob=publicationFile&v=3

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trgs/trgs500/519_ges.htm


 

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