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Bezeichnung

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entwässerungsgebühren in der Fassung vom 26. November 2013

Rechtsebene

Gladbeck

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Stadt Gladbeck, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Stadtentwässerung zur Deckung der Kosten und Verbandslasten sowie zur Abwälzung der von der Stadt zu entrichtenden Abwasserabgabe Benutzungsgebühren zu erheben.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Gladbeck

URL-Adresse

http://eservice2.gkd-re.de/bsointer140/DokumentServlet?dokumentenname=140l0747.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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