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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfung von Kranen (Ausgabe August 2012)

Link zum RechtstextBGG 905

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf Krane im Sinne der BGV D6.

Die Prüfung von Kranen ist unterteilt in
> Prüfungen in Verantwortung des Herstellers, dem in Abschnitt 2 ein Verfahren empfohlen wird, wie er seiner Verantwortung gerecht werden und nachweisen kann, dass er die grundlegenden Sicherheits und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt hat, und
-> Prüfungen in Verantwortung des Betreibers, deren Durchführung in Abschnitt 3 beschrieben ist.

 

 

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