FlBauR Nds

 



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Fliegende Bauten

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten vom 25. September 2012

Kerninhalte

Dieser Runderlass enthält die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR).

Definition und Genehmigung Fliegender Bauten sind in § 75 Abs. 1 NBauO bestimmt.