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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | TREMF HF Teil 1 |
Kerninhalte | Der Teil 1 „Beurteilung der Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz“ der TREMF HF behandelt das Vorgehen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen bei Expositionen gegenüber elektromagnetischer Felder (EMF) im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz. Die TREMF HF gilt nur für Kurzzeitwirkungen und nicht für vermutete Langzeitwirkungen. Beispiele für Expositionen, für die eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist: -> Basisstationsantennen innerhalb der gekennzeichneten Sperrzone -> Induktionskochgeräte für Großküchen, falls die Abschaltautomatik nicht gewährleistet ist -> Warensicherungssysteme und RFID -> Sendeanlagen (Mobilfunk, Rundfunk, Fernsehen) innerhalb des geforderten Sicherheitsabstandes -> Dielektrisches Schweißen, Widerstandsschweißen von Hand -> industrielle Magnetisier- und Entmagnetisiergeräte -> Ladegeräte für Großgeräte mit induktiver oder Nahfeldkopplung -> Öfen mit Lichtbogenschmelzen oder Induktionsschmelzen -> Arbeitsplätze in Energieerzeugung und -übertragung (Umspannwerke, Kraftwerke) Für besonders schutzbedürftige Beschäftigte können ferner in folgenden Beispielfällen gefährliche Wirkungen nicht ausgeschlossen werden und sind daher individuell bezüglich der Gefährdungen zu bewerten: -> Verwendung von Bürogeräten (Kopierer, Scanner etc.) mit drahtloser Kommunikation in Abständen < 15 cm -> Umgang mit Gartengeräten oder Baumaschinen in Abständen < 30 cm (Stromnetzbetrieb) oder < 15 cm (Akkubetrieb) -> Bedienung von Erodiermaschinen -> Lichtbogenschweißen -> Umgang mit stationären Werkzeugmaschinen -> Arbeiten an Generatoren und Notstromaggregaten Die Wellenlängen im Niederfrequenzbereich fangen bei 30 m an und können über 300.000 km betragen. Hochfrequente Wellenlängen liegen zwischen 1 mm und 30 m. Nachgewiesene Wirkungen von EMF auf den Menschen, die bis hin zu gesundheitlichen Auswirkungen führen können, sind in der folgenden Auflistung kurz zusammengefasst: -> Kraftwirkungen von statischen Feldern (f = 0 Hz), -> Kurzzeitwirkungen wie Reizwirkungen auf Sinnesorgane, -> Reizwirkungen statischer und niederfrequenter Felder (0 Hz ≤ f ≤ 10 MHz) auf Nerven und Muskeln (nichtthermische Wirkungen) und -> Wirkungen hochfrequenter Felder (100 kHz ≤ f ≤ 300 GHz) durch Absorption der Strahlungsleistung im Körpergewebe (thermische Wirkungen). |
inks zur Rechtsänderung | Review vom 01. März 2023 |