Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 |
Link zum Rechtstext | UmweltrahmenG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz aus DDR-Zeiten enthielt Bestimmungen zum Immissionsschutz, zu kerntechnischer Sicherheit und zum Strahlenschutz, zur Wasserwirtschaft, zur Abfallwirtschaft, zum Chemikalienrecht, zum Naturschutz und zur Landschaftspflege sowie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Es sind nur noch wenige Vorschriften gültig, darunter die Regelungen für freigestellte Altanlagen nach Art. 1 § 4 bzw. Art. 4 § 3. |
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