Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 3 Current »

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Lagerung von Gefahrstoffen (Ausgabe August 2023)

Link zum Rechtstext

DGUV Information 213-084

Kerninhalte

Diese Schrift soll Betreibern und Planern von Lagern dabei helfen, Gefahrstoffe sicher zu lagern. Grundlage ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Diese konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
Der Anwendungsbereich dieser Schrift entspricht der TRGS 510. Betrachtet wird das Lagern von Gefahrstoffen und Gefahrstoffgemischen sowie Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn diese in Verpackungen gelagert werden. Werden Packmittel oder technische Materialien zusammen mit Gefahrstoffen gelagert, so sollten auch diese Lagergüter mitberücksichtigt werden.
Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, sind mit „Stoffen“ auch Gemische gemeint.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 02. Oktober 2023

  • No labels