Bezeichnung | Abfallsatzung der Stadt Rüsselsheim in der Fassung des 3. Nachtrags vom 11. März 2004 |
Rechtsebene | Rüsselsheim am Main |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Rüsselsheim die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallentsorgung der Gemeinde umfaßt das Einsammeln der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen. Sie regelt insbesondere die Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft und den Anschluß- und Benutzungszwang. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallsatzung |
URL-Adresse | https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Ruesselsheim/Stadt_Menu/Rathaus/Ortsrecht/Satzungen_PDFs/OEffentliche_Einrichtungen_WiFoe/Abfallsatzung.pdf |
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