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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | In dieser Satzung ist beschrieben, dass die Stadt Konstanz (Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz) die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Sie stellt die hierzu erforderlichen öffentlichen Abwasseranlagen bereit. In dieser Satzung ist die die Benutzung der öffentlichen Einrichtung geregelt und dient hierbei insbesondere dazu - schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Gewässer zu vermeiden,
- die öffentliche Abwasseranlage und deren Bedienstete zu schützen,
- den Schadstoffgehalt des Klärschlamms zu verringern.
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