Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen (Ausgabe April 1990) |
Kerninhalte |
Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen, Oberleitungsanlagen sowie Masten und für den Einsatz von Leitungsfahrzeugen auf Freileitungen. |
URL-Adresse |
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/d32.pdf |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgvd/d32_ges.htm |
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