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Ab 1. Juli 2017 sollen Meldungen und die Versicherung elektronisch übermittelt werden. Dazu ist das von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellte Internetportal zu nutzen.

Link zum Rechtstext

Mindestlohnmeldeverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 26. November 2014

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt, dass Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für die Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz den von der Zollverwaltung hierfür vorgesehenen Vordruck verwenden sollen.

Entsprechendes gilt für Entleiher hinsichtlich der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

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