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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Richtlinien für die Überwachung der Emissionen |
Kerninhalte | Die Richtlinien betreffen die Überwachung der Emissionen mit automatischen Messeinrichtungen und der für die Emissionsüberwachung wichtigen Parameter; sie schließen die Auswertung kontinuierlicher Emissionsmessungen und die Fernübertragung von emissionsrelevanten Daten ein. Sie behandeln –> die Mindestanforderungen, die bei der Eignungsprüfung an automatische Messeinrichtungen zur Ermittlung von Emissionen und Bezugsgrößen, an Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen und Systeme zur Emissionsdatenfernübertragung zu stellen sind –> die besonderen Anforderungen an Langzeitprobenahmesysteme –> die für die Eignungsprüfung in Betracht kommenden Prüfinstitute –> das Verfahren der Veröffentlichung und Zertifizierung geeigneter Messeinrichtungen –> Hinweise für den Einbau, die Kalibrierung, die Funktionsprüfung, den Einsatz und die Wartung von Messeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen, von Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen und von Systemen zur Emissionsdatenfernübertragung sowie die Überprüfung von Verbrennungsbedingungen –> Hinweise zum Einsatz von portablen automatischen Messeinrichtungen für wiederkehrende Messungen |