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    4.2 Verordnungen


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Preisangabenverordnung in der Fassung vom 18. Oktober 2002

Link zum RechtstextPAngV

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt unter anderem, wie der Preis für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Verhältnis zum Endverbraucher anzugeben ist, sofern das Angebot gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise erfolgt.Ihr Zweck ist es, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern.

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