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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Elektromagnetische Felder vom 1. Oktober 2001

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt, soweit Versicherte elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz unmittelbar oder deren mittelbaren Wirkungen ausgesetzt sind.

Sie gilt nicht für die Exposition von Patienten bei gewollter medizinischer Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.

 

 

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