Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, Allgemeines |
Kerninhalte | Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen. |