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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, Allgemeines

Kerninhalte

Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.

 

 

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