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    4.1 Gesetze


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. März 2010

Link zum RechtstextUWG

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.Es definiert, was unlauter ist (eine Auflistung unzulässiger geschäftlicher Handlungen befindet sich im Anhang), und normiert die Rechtsfolgen unlauteren Geschäftsgebarens.

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