Link zum Rechtstext | Bundeswasserstraßengesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz definiert Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen (Anlage 1), und Seewasserstraßen als Bundeswasserstraßen und verpflichtet den Bund zu ihrem Ausbau, Neubau und zu ihrer Verwaltung. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 03. Januar 2024 |
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