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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19. Juni 1970

Link zum RechtstextPatentzusammenarbeitsvertrag

Kerninhalte

Der PCT ermöglicht natürlichen oder juristischen Personen, die entweder Angehörige eines Vertragsstaates sind oder ihren Sitz in einem Vertragsstaat haben, durch Einreichen einer einzigen Patentanmeldung bei dem Internationalen Büro der WIPO oder einem anderen zugelassenen Amt (z. B. Deutsches Patentamt oder Europäisches Patentamt) für alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen.


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