IndBauRL Bbg
Die Norm ist zum 1. Januar 2019 außer Kraft getreten.
Link zum Rechtstext | Industriebaurichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an
Sie gilt für Industriebauten, also für Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen. Sie gilt nicht für:
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