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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren (Ausgabe 2006)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information soll dazu beitragen, in allen Mitgliedsunternehmen Arbeiten so vorzubereiten und durchzuführen, dass gegenseitige Gefährdungen vermieden werden.

Dieses Schutzziel gilt sowohl für die Tätigkeit der eigenen Mitarbeiter als auch bei Vergabe von Aufträgen an andere Unternehmen.

 

 

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