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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über das Einleiten von Grundwasser und Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 20. Juni 2023 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für das Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen von -> Grundwasser, das Stoffe enthält, die in der Abwasserverordnung durch Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung begrenzt sind -> Abwasser, für das in der Abwasserverordnung Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind -> Abwasser, für das in der Abwasserverordnung an das Abwasser keine Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Verordnung regelt insbesondere -> Anzeigevoraussetzungen -> Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Indirekteinleitungen durch Sachverständige -> Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Indirekteinleitungen durch die für die Gewässeraufsicht zuständige Wasserbehörde -> Bestehende Indirekteinleitungen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 04. Juli 2023 Review vom 01. Januar 2023 Review vom 04. Januar 2022 |