Link zum Rechtstext | Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen vom 29. September 2005 |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach § 41 MBO gestellt werden: Sie müssen unter anderem betriebs- und brandsicher sein, dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen und nicht in Abgasanlagen eingeführt werden und sind so herzustellen, dass sie Gerüche und Staub nicht in andere Räume übertragen.Sie gilt nicht für mit Luft arbeitende Transportanlagen (z.B. Späneabsaugung, Rohrpostanlagen). |