Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Leuna für die Entsorgungsgebiete auf dem Gebiet der Kernstadt Leuna sowie der Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen vom 28. September 2018 |
Rechtsebene | Leuna |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt Leuna betreibt Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen nach Maßgabe ihrer „Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen auf dem Gebiet der Kernstadt Leuna sowie der Ortschaften Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Rodden und Zweimen". Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen werden verbrauchsabhängige Abwassergebühren, unterteilt in Abwassergebühr und Grundgebühr, für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind oder in diese entwässern. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Leuna |
URL-Adresse | https://www.leuna.de/de/datei/download/id/36649,1201/abwassergebuehrensatzung_awgebs.pdf |
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