Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung enthält Vorschriften, die zu Folgendem beitragen sollen: Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für wirksame und flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten geschaffen, um zusammen als Unionsziel für alle Flächen und Ökosysteme, die in den in Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und mindestens 20 % der Meeresfläche und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, abzudecken. Die Verordnung ist auch bekannt als EU-Wiederherstellungsverordnung, WiederherstellungsVO (WVO), Renaturierungsgesetz oder Nature Restoration Law (NRL). |
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