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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens - ENTWURF

Link zum RechtstextTierwohlkennzeichengesetz

Kerninhalte

Das Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens soll die gesetzliche Grundlage für eine transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft schaffen, bei deren Erzeugung eindeutig über den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen liegende Tierschutzstandards eingehalten wurden.
Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens ist freiwillig, aber seine Nutzung setzt verbindlich einzuhaltende Kriterien voraus, die überprüft werden.
Einzelheiten zu den Anforderungen an die Verwendung des Tierwohlkennzeichens, die Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Zulassung der Kontrollstellen und der Gestaltung des Tierwohlkennzeichens, sollen in Rechtsverordnungen geregelt werden.

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