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Link zum Rechtstext | Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 07. März 2012 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Vollzugshinweise, die für die in Anlage III Tabelle 1 aufgeführten Abfallarten gelten und bei der Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages gemäß der Abfallverzeichnisverordnung anzuwenden sind, richten sich an die Abfallerzeuger und die Abfallbehörden im Land Brandenburg und regeln sowohl die Zuständigkeiten als auch die Vorgehensweise bei der Zuordnung. |