Bezeichnung | Satzung der Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB), Anstalt des öffentlichen Rechts, Kommunalbetrieb der Stadt Ingolstadt, über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Ingolstadt vom 5. September 2005 in der Fassung der Änderung vom 4. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Ingolstadt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR als öffentliche Einrichtung die in ihrem Gebiet anfallenden und ihr überlassenen Abfälle entsorgen. Bei der Entsorgung bedienen sich die Ingolstädter Kommunalbetriebe der Einrich-tungen des Zweckverbands Müllverwertungsanlage Region Ingolstadt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungsrecht und Anschluss- und Überlassungszwang. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht/vorschrift/230.html |
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