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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft vom 7. August 2013

 Link zum Rechtstext

Bayerische Kompensationsverordnung

Kerninhalte

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vermieden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Ist dies nicht möglich und überwiegen die Eingriffsbelange die Naturschutzbelange, ist Ersatz in Geld zu leisten.
Die BayKompV konkretisiert diese bundesgesetzlichen Regelungen und stellt eine bayernweit einheitliche Anwendungspraxis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sicher.

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